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   BGH, 10.03.1964 - 1 StR 527/63   

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BGH, 10.03.1964 - 1 StR 527/63 (https://dejure.org/1964,5894)
BGH, Entscheidung vom 10.03.1964 - 1 StR 527/63 (https://dejure.org/1964,5894)
BGH, Entscheidung vom 10. März 1964 - 1 StR 527/63 (https://dejure.org/1964,5894)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gewerbsmäßiger und gewohnheitsmäßiger Hehlerei sowie wegen gemeinschaftlicher wissentlich falscher Versicherung an Eides Statt in Tateinheit mit gemeinschaftlichem versuchtem Betrug - Anforderungen an die gerichtliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.12.1954 - GSSt 1/54

    Hehlerei durch Diebstahlsgehilfen - §§ 242, 26, 27, 259 StGB

    Auszug aus BGH, 10.03.1964 - 1 StR 527/63
    Denn dem Tatbestand der Hehlerei ist in allen seinen Formen das einverständliche Zusammenwirken des Täters mit dem Vortäter wesentlich (BGHSt 7, 134, 137; 10, 151), bei dem es sich auch um einen Hehler handeln kann (BGH LM Nr. 2 zu § 259 StGB).
  • BGH, 26.07.1957 - 4 StR 257/57

    Hausangestellte des Vaters - § 247 StGB, untergeordneter Mitgewahrsam

    Auszug aus BGH, 10.03.1964 - 1 StR 527/63
    In diesem Falle kam - je nach den Gewahrsamsverhältnissen - nur eine Verurteilung wegen Diebstahls oder Unterschlagung in Betracht, wobei die Anwendung des § 247 StGB allerdings ausschied (vgl. RGSt 54, 282; 73, 151, 153; BGHSt 10, 400; ferner zur Möglichkeit einer wahldeutigen Verurteilung BGHSt 16, 184).
  • BGH, 28.02.1961 - 1 StR 467/60

    Qualifizierte Delikte - Unrechtsbewußtsein - Kenntnis der Rechtsgutsverletzung -

    Auszug aus BGH, 10.03.1964 - 1 StR 527/63
    "nicht jeder, vielleicht vorübergehende Hang, nicht eine bloße Geneigtheit, welche der Täter vermöge der Veranlagung seines Charakters oder unter dem Einfluß äußerer Verhältnisse, der sich darbietenden Gelegenheit oder dem sonstigen im Einzelfall wirksamen Anreiz entgegenbringt, sondern nur ein durch Übung ausgebildeter, selbsttätig fortwirkender Hang, dessen Befriedigung dem Täter bewußt oder unbewußt zur Gewohnheit geworden ist" (RGSt 32, 394, 397; 39, 308, 311; vgl. ferner zum Begriff der Gewohnheitsmäßigkeit BGHSt 15, 377).
  • BGH, 26.07.1961 - 2 StR 190/61

    Wahlfeststellung zwischen Diebstahl, Hehlerei und Unterschlagung

    Auszug aus BGH, 10.03.1964 - 1 StR 527/63
    In diesem Falle kam - je nach den Gewahrsamsverhältnissen - nur eine Verurteilung wegen Diebstahls oder Unterschlagung in Betracht, wobei die Anwendung des § 247 StGB allerdings ausschied (vgl. RGSt 54, 282; 73, 151, 153; BGHSt 10, 400; ferner zur Möglichkeit einer wahldeutigen Verurteilung BGHSt 16, 184).
  • BGH, 21.02.1957 - 4 StR 525/56

    Verschrotten des Motorrads - § 259 StGB, einverständliches Zusammenwirken mit dem

    Auszug aus BGH, 10.03.1964 - 1 StR 527/63
    Denn dem Tatbestand der Hehlerei ist in allen seinen Formen das einverständliche Zusammenwirken des Täters mit dem Vortäter wesentlich (BGHSt 7, 134, 137; 10, 151), bei dem es sich auch um einen Hehler handeln kann (BGH LM Nr. 2 zu § 259 StGB).
  • RG, 01.12.1899 - 4504/99

    1. Kann in dem Verhältnisse der Hehlerei zur Anstiftung des Diebstahles reale

    Auszug aus BGH, 10.03.1964 - 1 StR 527/63
    "nicht jeder, vielleicht vorübergehende Hang, nicht eine bloße Geneigtheit, welche der Täter vermöge der Veranlagung seines Charakters oder unter dem Einfluß äußerer Verhältnisse, der sich darbietenden Gelegenheit oder dem sonstigen im Einzelfall wirksamen Anreiz entgegenbringt, sondern nur ein durch Übung ausgebildeter, selbsttätig fortwirkender Hang, dessen Befriedigung dem Täter bewußt oder unbewußt zur Gewohnheit geworden ist" (RGSt 32, 394, 397; 39, 308, 311; vgl. ferner zum Begriff der Gewohnheitsmäßigkeit BGHSt 15, 377).
  • RG, 25.03.1920 - III 229/20

    Zur Auslegung des § 385 Abs. 2 StPO.

    Auszug aus BGH, 10.03.1964 - 1 StR 527/63
    In diesem Falle kam - je nach den Gewahrsamsverhältnissen - nur eine Verurteilung wegen Diebstahls oder Unterschlagung in Betracht, wobei die Anwendung des § 247 StGB allerdings ausschied (vgl. RGSt 54, 282; 73, 151, 153; BGHSt 10, 400; ferner zur Möglichkeit einer wahldeutigen Verurteilung BGHSt 16, 184).
  • RG, 13.12.1906 - I 977/06

    1. Macht sich eine in häuslicher Gemeinschaft mit ihrem Ehemanne lebende Ehefrau

    Auszug aus BGH, 10.03.1964 - 1 StR 527/63
    "nicht jeder, vielleicht vorübergehende Hang, nicht eine bloße Geneigtheit, welche der Täter vermöge der Veranlagung seines Charakters oder unter dem Einfluß äußerer Verhältnisse, der sich darbietenden Gelegenheit oder dem sonstigen im Einzelfall wirksamen Anreiz entgegenbringt, sondern nur ein durch Übung ausgebildeter, selbsttätig fortwirkender Hang, dessen Befriedigung dem Täter bewußt oder unbewußt zur Gewohnheit geworden ist" (RGSt 32, 394, 397; 39, 308, 311; vgl. ferner zum Begriff der Gewohnheitsmäßigkeit BGHSt 15, 377).
  • RG, 23.03.1939 - 5 D 710/38

    Ein Täter, der ohne Einverständnis des Vortäters Sachen an sich bringt, von denen

    Auszug aus BGH, 10.03.1964 - 1 StR 527/63
    In diesem Falle kam - je nach den Gewahrsamsverhältnissen - nur eine Verurteilung wegen Diebstahls oder Unterschlagung in Betracht, wobei die Anwendung des § 247 StGB allerdings ausschied (vgl. RGSt 54, 282; 73, 151, 153; BGHSt 10, 400; ferner zur Möglichkeit einer wahldeutigen Verurteilung BGHSt 16, 184).
  • BGH, 11.08.1970 - 1 StR 301/70

    Anforderungen an die Angabe des Beweisthemas bei Erhebung der Aufklärungsrüge -

    Die Begründung eines eingewurzelten, selbsttätig fortwirkenden Hanges setzt regelmäßig voraus, daß der Täter mehrere spezifisch deliktsbezogene Handlungen begangen hat (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 1964 - 1 StR 527/63; RGSt 58, 24, 26; Maurach, Lehrbuch BT 5. Aufl. S. 664; Dalcke/Fuhrmann/Schäfer, 37. Aufl. § 260 StGB Anm. 2).

    Eine Gewohnheitsmäßigkeit konnte nicht schon den beiden - sachlich eng zusammenhängenden - Handlungen des Angeklagten als solchen entnommen werden (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 1964 - 1 StR 527/63; RGSt 58, 24, 26; 70, 338, 340).

    Ein eingewurzelter, selbsttätig fortwirkender Hang konnte sich bei dem nicht einschlägig vorbestraften Angeklagten schwerlich schon auf Grund der bewiesenen Vorgänge bilden (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 1964 - 1 StR 527/63 - RGSt 58, 24, 26).

  • BGH, 21.02.1969 - 4 StR 1/69

    Wahlfeststellung hinsichtlich der Verurteilung zu Diebstahl und Hehlerei -

    Dafür, daß der Angeklagte auch gewohnheitsmäßig gehandelt hat, das heißt auf Grund eines durch Übung ausgebildeten, selbständig fortwirkenden Hanges, dessen Befriedigung ihm bewußt oder unbewußt zur Gewohnheit geworden ist (vgl. RGSt 32, 394, 397; BGHSt 15, 377 ff; BGH Urteil vom 10. März 1964 - 1 StR 527/63), fehlen dagegen im Urteil jegliche Anhaltspunkte.
  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 516/71

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter gemeinschaftlicher gewerbsmäßiger und

    Ihr Verhalten beruhte auf einem durch Übung entwickelten Hang (BGH, Urteil vom 10. März 1964 - 1 StR 527/63).
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